Mobilitätssprechstunde
Mit der Johanna und Fritz Buch-Ambulanz wird eine bundesweit einzigartige geriatrische Spezialsprechstunde als Mobilitätsambulanz am Albertinen Haus – Zentrum für Geriatrie und Gerontologie eingerichtet.
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Ziel dieses neuen Versorgungsangebots für ältere Menschen ist es, die Ursachen beeinträchtigter Mobilität zu ermitteln und notwendige Behandlungen einzuleiten. Die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung fördert den Aufbau, die Erprobung sowie die wissenschaftliche Evaluation der Mobilitätssprechstunde.
Mobilität ist die funktionale Schlüsselkompetenz für die selbstständige Lebensführung älterer Menschen. Ihre Beeinträchtigung steht häufig am Beginn zunehmender Gebrechlichkeit und bspw. damit einhergehendem Sturzrisiko; sie ist bei hinreichend differenzierter Diagnostik und Behandlung aber in erfolgversprechender Weise Maßnahmen der Primär- und Sekundärprävention sowie -therapie zugänglich.
- In der Mobilitätsambulanz werden in einem ersten Schritt Elemente eines multimodalen und unter Routinebedingungen praktikablen Untersuchungsgangs zusammengestellt und die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, vor allem Hausärzten, erprobt.
- Zudem wird die Mobilitätsambulanz im Rahmen von klinischen Forschungsprojekten betrieben, ihre Ergebnisse werden wissenschaftlich evaluiert und publiziert sowie der Routinebetrieb vorbereitet und begonnen.
Die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung und das Albertinen-Haus leisten mit diesem Vorhaben erneut einen wichtigen inhaltlichen Beitrag zu Fragen der Gesundheitsförderung im Alter, der Altersmedizin und der Präventionsforschung und erfüllen damit auch wesentliche Zielvorstellungen des Hamburger Demografie-Konzepts 2030 sowie des Hamburger Pakts für Prävention.
- Mehr Informationen zum Hamburger Demografie-Konzepts 2023
- Mehr Informationen zum Hamburger Pakt für Prävention
Die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung besteht seit 1965. Sie wurde von Dr. jur. Günther Buch zu Ehren seiner Eltern errichtet. Die rechtsfähige selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke durch die „Gewährung von Beistand und Leistungen an betagte Menschen zur Erleichterung ihres Lebensabends“ und die „Förderung der Wissenschaft auf den Gebieten der Forschung und Ausbildung von Wissenschaftlern“.
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