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Nähe zu den Kranken

Die Nähe zum Erkrankten trägt zur Beruhigung der Angehörigen bei. Sie können sich in die Pflege und Betreuung einbringen - jedoch ohne Verpflichtung und nur soweit es ihre Zeit und ihre Kräfte zulassen.

Wohnungen

In den 2-Zimmer-Wohnungen können Paare gemeinsam leben und der demenziell Erkrankte besucht zur Entlastung des betreuenden Angehörigen beispielsweise die Tagespflege.

Für Angehörige, deren erkranktes Familienmitglied - häufig der Ehe-/Lebenspartner - in der Wohngruppe oder der Autonomen stationären Wohngemeinschaft lebt, stehen 1,5-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung.

Ausstattung

Alle Wohnungen sind seniorengerecht und mit eingebauter Küche und Duschbad ausgestattet (Waschmaschinenanschluss vorhanden). Auf gleicher Ebene befindet sich zudem ein Wäscheraum mit Wasch- und Trockenautomat (Münzsystem). Es gibt einen geräumigen Fahrstuhl sowie eine großzügige gemeinsame Dachterrasse.

Miet- und Servicevertrag

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Angehörigen-Wohnungen im Max Herz Haus schließen einen Mietvertrag verbunden mit einem Servicevertrag ab. Er beinhaltet ein Notrufsystem, über das Tag und Nacht Hilfe herbeigerufen werden kann. Die Wohnungen sind integriert in die Service-Wohnanlage des Albertinen Hauses, deren Leistungen und Angebote in Anspruch genommen werden können. Die Mieter sind eingeladen, am gesamten Leben der Service-Wohnanlage teilzunehmen. Das Wohnen in den Angehörigen-Wohnungen ist unabhängig vom Ende eines bestehenden Heimvertrages mit der Wohnpflegeeinrichtung oder der Tagespflege.

Mehr Informationen zur Service-Wohnanlage des Albertinen Hauses

Wir beantworten gern Ihre Fragen

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